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   VG Augsburg, 05.09.2013 - Au 2 K 13.908   

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VG Augsburg, 05.09.2013 - Au 2 K 13.908 (https://dejure.org/2013,27123)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.09.2013 - Au 2 K 13.908 (https://dejure.org/2013,27123)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. September 2013 - Au 2 K 13.908 (https://dejure.org/2013,27123)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2013 - Au 2 K 13.908
    Nach § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG steht es der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes gleich, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass der Empfänger ihn hätte erkennen müssen (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 4.11 - NVwZ-RR 2012, 930).

    Bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa besonderer wirtschaftlicher Probleme des Rückzahlungsverpflichteten, kann auch eine darüber hinausgehende Ermäßigung des Rückforderungsbetrages in Betracht kommen (BVerwG, U.v. 24.4.2012 - 2 C 4.11 - juris Rn. 18 ff).

  • VG Augsburg, 28.01.2013 - Au 2 K 12.594

    Besoldungsrecht; Rückforderung von überzahlten Bezügen; kinderbezogener Anteil am

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2013 - Au 2 K 13.908
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 28. Januar 2013 (Au 2 K 12.594) wurde der Bescheid der Wehrbereichsverwaltung ... vom 22. November 2011 in der Gestalt des Beschwerdebescheids derselben Behörde vom 28. März 2012 aufgehoben, da die nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG getroffene Billigkeitsentscheidung ermessensfehlerhaft erfolgt war.

    Soweit der Kläger mit der gleichen Begründung wie im vorangegangenen Rechtsstreit argumentiere, sei auf die Ausführungen hierzu im Verfahren Au 2 K 12.594 zu verweisen.

  • VG Augsburg, 10.12.2009 - Au 2 K 09.798

    Rückforderung überzahlter Bezüge; Kinderanteil am Familienzuschlag;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2013 - Au 2 K 13.908
    Damit musste es sich ihm aufgrund der nicht bestehenden Kindergeldberechtigung aufdrängen, dass die Auskunft der Wehrbereichsverwaltung ... im Schreiben vom 26. März 2010 unzutreffend war und der ihm gewährte kinderbezogene Anteil am Familienzuschlag für seinen Sohn während des Zeitraums von November 2010 bis September 2011 ohne Rechtsgrund geleistet worden war (s. hierzu auch VG Augsburg, U.v. 10.12.2009 - Au 2 K 09.798 - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2013 - Au 2 K 13.908
    Nach § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG steht es der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes gleich, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass der Empfänger ihn hätte erkennen müssen (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 4.11 - NVwZ-RR 2012, 930).
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